Gehalts-Angaben in Inseraten

Immer wieder werden wir darauf angesprochen, inwieweit die in Inseraten angegebenen Gehaltsangaben zutreffend sind oder diese eventuell als zu gering angesetzt wurden.

Bei der Veröffentlichung von Inseraten, Stellenanzeigen, etc. besteht die gesetzliche Verpflichtung, Angaben zum Gehalt der betreffenden Stelle zu machen. Sehr üblich ist dabei, dass hier Minimum-Gehälter oder auch kollektivvertragliche Größenordnungen angegeben werden.

Tatsächlich darf man aber immer damit rechnen, dass real marktüblich bezahlt wird. Dh dass Sie entsprechend Ihrer persönlichen Gegebenheiten entlohnt werden. Das sind insbesondere Ausbildungsgrad, Lebensalter, Ausmaß der einschlägigen Berufserfahrungen und ggf. spezifische Kenntnisse, die von besonderem Interesse sein könnten.

Daher ist in den meisten Fällen ein Gehalt zu erwarten, das deutlich über dem im Inserat angegebenen Wert liegt.

Für eine Einschätzung Ihrer individuellen Situation im Zusammenhang mit der von Ihnen angestrebten Position können wir Sie gerne unterstützen. Wir werden Sie gerne in einem kurzen persönlichen Gespräch oder auch telefonisch bei Ihrer Gehaltsbestimmung beraten.

Robert Jeglitsch

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